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Impressum & Geschäftsbedingungen

Angaben gemäß § 5 TMG

ALL DENTE MVZ GmbH
Lünenerstraße73
59174 Kamen

Vertreten durch:
ALL DENTE MVZ GmbH
Dr. med. dent. Achim Sieper

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Hamm
Registernummer: HRB 5049

Aufsichtsbehörde:
Angaben gemäß 5 TMG AZahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des Öffentlichen Rechts gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten Dr. Klaus Bartling, Auf der Horst 29, 48147 Münster 0251-507-0 Fax 0251-507 AZAEKWL@zahnaerzte-wl.de

Berufsbezeichnung:
Zahnärzte
Zuständige Kammer: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
ALL DENTE MVZ GmbH
Lünenerstraße73
59174 Kamen

Haftungsausschluss:

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

ALL DENTE Zahnmedizinisches Zentrum Kamen MVZ GmbH

Lünenerstrasse 73  –  59174 Kamen

Telefon: 0 23 07- 18 0 18  –  Fax: 0 23 07 – 23 50 02

kamen@all-dente.com

  1. ALLGEMEINES

Das ALL DENTE MVZ Zahnmedizinisches Zentrum Kamen ist eine eingetragene GmbH und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen dieser Unternehmensform im Gesundheitswesen.

Gründungsdatum, 1.1.2016.

Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Dr. Achim Sieper

Uneingeschränkte Zulassung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkasse und privat versicherte Personen.

Verpflichtet den Körperschaften öffentlichen Rechts

Kassenzahnärztliche Vereinigung, Westfalen-Lippe, KZBV, Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und Bundeszahnärztekammer .

ALL DENTE Zahnmedizinisches Zentrum Kamen MVZ GmbH hat eine Zulassung als Praxisklinik. Stationäre Aufnahme ist möglich und genehmigt.

  1. GELTUNGSBEREICH

Die AGB gelten, sofern nicht anders vereinbart für die vertraglichen Beziehungen zwischen ALL DENTE Zahnmedizinisches Zentrum Kamen MVZ GmbH, Praxisklinik und den Patienten für zahnärztlichen Behandlungen und Prophylaxe- Maßnahmen.

  1. RECHTSVERHÄLTNIS

Die Rechtsbeziehungen zwischen ALL DENTE Zahnmedizinisches Zentrum

Kamen MVZ GmbH, Praxisklinik den Patienten, richten sich bei GKV PATIENTEN nach den gesetzlichen Vorschriften der KZV SOWIE DEN BERUFSRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DER ZUSTÄNDIGEN ZAHNÄRZTEKAMMER WESTFALEN LIPPE  Die Rechtsbeziehungen zu privat versicherten Patienten, Begleitpersonen und Gästen sind privatrechtlicher Natur.

Dies gilt auch für GKV – Patienten, wenn diese außervertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen.

  1. ZAHLUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG

4.1. Abrechnung bei Kassenpatienten und Sonstigen, die über die KZV – WL abgerechnet werden.

Patienten sind verpflichtet, bei jedem Besuch ihre Krankenversicherungskarte auf Nachfrage vorzuweisen. Wenn die Krankenversicherungskarte eingelesen ist, können alle GKV Leistungen über die KZV abgerechnet werden. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist absolute Voraussetzung für die Inanspruchnahme  von zahnmedizinischen Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis BEMA. Kann die GKV Karte nicht vorgelegt werden oder werden die Voraussetzungen ihrer Gültigkeit nicht erfüllt, sind die Patienten als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. ALL DENTE Zahnmedizinisches Zentrum Kamen MVZ GmbH, Praxisklinik weist die Patienten darauf hin und ist berechtigt über entsprechende Dateien die Bonität aller Patienten abzufragen.

Bei negativer Bonität ist Vorkasse für die gemäß Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungen erforderlich. Bei diesen Voraussetzungen wird der GKV Patient zum Selbstzahler. Er ist auch Selbstzahler für alle außer vertraglichen Leistungen, die er nach Kostenvoranschlag in Anspruch nehmen möchte. Im zugehörigen Kostenvoranschlag wird sein Eigenanteil deklariert. Es ist nicht Aufgabe der ALL DENTE Zahnmedizinisches Zentrum Kamen MVZ GmbH, Praxisklinik das Vorhandensein von privaten Zusatzversicherungen zu überprüfen. Die Klärung solcher Versicherungsverhältnisse ist vom Patienten stets selbst vorzunehmen.

4.2. Abrechnung des Entgeldes bei Selbstzahlern (privat versicherte

Patienten, Beihilfe,-Patienten, echte Selbstzahler)

in Übereinstimmung mit der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist unmittelbar nach Erbringung der zahnärztlichen Leistungen das zugehörige Honorar sowie die damit zusammenhängenden Materialien Laborkosten fällig. ALL DENTE Zahnmedizinisches Zentrum Kamen MVZ GmbH, Praxisklinik kann verlangen, dass Einverständnis zu einem Factoring Unternehmen seitens des Patienten gegeben wird. Sollte der Patient einen Rückkauf der Rechnung durch das AD verlangen, kann AD dies ablehnen. Wenn Zustimmung erfolgt, gehen die Rückkaufgebühren zu 100 % zu Lasten des Patienten. Wenn AD für die Erbringung zahnärztliche Leistungen mehr als 50 % des Kostenvoranschlages an beauftragte weitere Parteien (Zulieferer) zu entrichten hat, kann AD vor Beginn der Behandlung einen Abschlag in Höhe  des Rechnungsbetrages des Zulieferers (Material-und  Laborkosten) verlangen.

4.3. Abrechnung von so genannten Verlangensleistungen

Wünscht der Patient medizinisch nicht notwendige Leistungen, die nicht in der BEMA oder GOZ                                                      beschrieben sind, wird eine Vereinbarung nach Paragraph 2.1. getroffen. Beispiele sind folgende Leistungen:

Bleaching, Schmuckstein anbringen. Reparatur-oder andere Maßnahmen an

Zähnen oder Implantaten , die laut medizinischen Richtlinien entfernt werden müssten. Reparaturmaßnahmen an  insuffizienten Zahnersatz (dessen Erneuerung medizinisch notwendig ist), Wurzel Behandlungsmaßnahmen an Zähnen, die nicht mehr zu erhalten sind u.v.s.m.

Aus Sicht des Patienten handelt es sich dabei oft um einen Notfall, die für ihn eine wirtschaftliche Behandlung nach den Kriterien der medizinischen Notwendigkeit zurzeit ausschließt. bei einem solchen Fall ist es auch nicht immer möglich einen exakten Kostenvoranschlag vor Erbringung der Leistung zu überreichen. Der Leistungserbringer im ALL DENTE Haus ist dann berechtigt einen Preis im Beisein eines Zeugen als Spanne abzuschätzen und das Einverständnis des Patienten in der Karteikarte zu dokumentieren, insbesondere wenn dazu auch noch unbekannte Laborkosten zu erwarten sind. Beispielsweise Bruch einer absolut insuffizienten Prothese oder einer verschraubten Implantat Brücke als provisorische oder _____. Weitere Beispiele: Wiederbefestigung eines Inlays, Onlays oder Teilkrone, obwohl der gesamte Stumpf kariös ist, aber keine sofortige Möglichkeit für einen Aufbau und anschließende Überkronung besteht. Oder wenn die provisorische Reparatur einer prothetischen Arbeit erforderlich ist, weil die definitive Reparatur sehr zeitaufwändig ist und separat terminiert werden muss.

Der Patient ist verpflichtet, die daraus folgende Rechnung inklusive der zum Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannten Material und Laborkosten (Fremdkosten) zu begleichen. In solchen Fällen wird ihm natürlich freigestellt auf die Behandlung zu verzichten. Diese Regelung ist auch notwendig, weil solche Vorkommnisse oft in Notdiensten und Rufbereitschaften vorkommen, in denen das Abrechnungsbeziehungsweise Verwaltungspersonal nicht unbedingt anwesend ist.

  1. DATENSCHUTZ

5.1. Datenschutz:                                                                                                                                                            Die Zahnklinik AD verpflichtet sich, sämtliche Patientendaten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzverordnung (DSGVO) streng vertraulich zu behandeln. Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über persönliche und medizinische Informationen der Patienten verpflichtet. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für medizinische Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Patient hat ausdrücklich sein Einverständnis gegeben oder es liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor.

  1. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur Fotografie/Videographie und Nutzung von Patienteninformationen

6.1.        Einverständniserklärung für die Erstellung von Fotos/Videos:

Die Zahnklinik AD benötigt Ihr Einverständnis zur Anfertigung von Fotos/Videos im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung. Diese Medien dienen der Kommunikation mit einem gewerblichen Dentallabor zur Herstellung von Zahnersatz, zu Dokumentationszwecken sowie der Verwendung auf Veranstaltungen und im Internet.

6.2.        Verwendungszweck der Fotos/Videos:

Die erstellten Fotos/Videos werden intern zur Abstimmung mit dem Dentallabor, zu Dokumentationszwecken für den Behandlungsverlauf und extern für die Darstellung auf Veranstaltungen und im Internet genutzt. Hierbei liegt der Fokus auf der transparenten Darstellung von Behandlungsabläufen und hochwertiger zahnärztlicher Versorgung.

6.3.        Vertraulichkeit und Datenschutz:

Die Zahnklinik AD sichert Ihnen zu, dass sämtliche Fotos/Videos vertraulich behandelt werden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne Ihr ausdrückliches schriftliches Einverständnis, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung.

6.4.        Widerruf der Einverständniserklärung:

Sie haben das Recht, Ihre Einverständniserklärung zur Fotografie/Videografie jederzeit schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall werden bereits erstellte Fotos/Videos nicht weiterverwendet, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung.

6.5.        Nutzung auf Veranstaltungen und im Internet:

Die Zahnklinik AD behält sich vor, die erstellten Fotos/Videos sowie Patienteninformationen auf Veranstaltungen oder im Internet zu präsentieren. Hierbei werden personenbezogene Daten geschützt und nur in anonymisierter Form verwendet, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Einwilligung vorliegt.

6.6.        Haftungsausschluss:

Die Zahnklinik AD übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Fotos/Videos, sofern dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

6.7.        Speicherung und Aufbewahrung:

Die erstellten Fotos/Videos werden für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert. Nach Ablauf dieser Fristen erfolgt die sichere Vernichtung der Medien.

6.8.        Änderungen und Ergänzungen:

Änderungen oder Ergänzungen dieser Einverständniserklärung bedürfen der Schriftform.

  1. HAFTUNG

7.1 Haftung:

Die Zahnklinik AD übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Komplikationen oder unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Behandlungen. Der Patient wird über mögliche Risiken aufgeklärt und die Zustimmung wird vor der Durchführung der Behandlung schriftlich eingeholt. Im Falle grober Fahrlässigkeit seitens der Zahnklinik AD bleibt die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

AD verfügt über ein Qualitätsmanagmentsystem, in dem die Aufklärung zu jedem Fachgebiet (7-Stufen-Aufklärung) entspricht den gesetzlichen Vorgaben als zu individualisierter der Leitfaden vorgegeben ist. Alle Leistungen erbringen, haben sich verpflichtet an dieses Aufklärungsschema zuhalten und individualisierbar zu ergänzen.

7.2. Beschädigung von Kleidung und persönlichen Gegenständen:

Die Zahnklinik AD übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von Kleidung, Brillen Hörgeräte und Schmuck oder persönlichen Gegenständen des Patienten. Es wird empfohlen, Wertsachen vor Behandlungsbeginn sich zu verwahren.

7.3. Parkplatznutzung

Das ALL DENTE MVZ stellt seinen Patienten und Besuchern begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigenes Risiko. Das MVZ übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an Fahrzeugen oder persönlichem Eigentum auf dem Gelände. Die Parkplätze sind ausschließlich für Patienten und Besucher bestimmt, die die Einrichtung nutzen. Das unberechtigte Parken kann zur Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten des Fahrzeughalters führen. Die Parkregelungen und -beschilderungen sind strikt einzuhalten.

  1. TERMINABSAGEN

8.1.        Terminvereinbarungen und Absagen:

Termine können telefonisch oder persönlich vereinbart werden. Die Zahnklinik AD bittet um rechtzeitige Absage der Termine, falls diese nicht wahrgenommen werden können. Bei nicht rechtzeitig (bis zu 24 Stunden vor Termin) abgesagten Terminen behält sich die Zahnklinik das Recht vor, einen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen. Für nicht wahrgenommene Prophylaxe Termine gilt dies ebenso. Als Maximalbetrag ist 1/3 der in der ausgefallenen Sitzung angefallenen Zahnarzthonorars möglich.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1.        Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung der Behandlungskosten erfolgt nach der Behandlung oder gemäß den vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe erhoben werden. Die Zahnklinik AD behält sich das Recht vor, weitere Behandlungen bei ausstehenden Zahlungen zu verweigern. Patienten mit negativer Schufa Auskunft können verpflichtet werden, bei Behandlungen mit Eigenanteil Vorkasse leisten zu müssen. Akute Schmerzbehandlungen sind davon ausgenommen.

9.2.        Abrechnung über Factoring-Unternehmen:

Das ALL DENTE Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) behält sich das Recht vor, Patientenrechnungen /Abrechnungen im Rahmen eines Factoring-Verfahrens an ein spezialisiertes Unternehmen zu übertragen. Durch diese Übertragung werden sämtliche Ansprüche gegenüber dem Factoring-Unternehmen geltend gemacht, das die finanzielle Abwicklung übernimmt. Die Patienten und Versicherungsträger sind verpflichtet, Zahlungen entsprechend den durch das Factoring-Unternehmen übermittelten Informationen zu leisten. Jegliche Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich der Abrechnung sind direkt mit dem Factoring-Unternehmen zu klären.

9.3.        Recht auf Produkt Einbehalt im Falle der Nichtzahlung

Das ALL DENTE Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) behält sich das Recht vor, im Falle der Nichtzahlung offener Rechnungsbeträge das Eigentum an gelieferten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen zurückzubehalten. Bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Zahlungen verbleibt das Eigentum am Produkt oder der Dienstleistung beim MVZ. Das MVZ behält sich ebenfalls vor, angemessene Schritte einzuleiten, um die offenen Forderungen geltend zu machen, einschließlich der Inanspruchnahme von rechtlichen Mitteln und weiteren Maßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen.

  1. SCHWEIGEPFLICHTSENTBINDUNG

10.1. Der Patient erteilt AD eine Befreiung von der Schweigepflicht bezüglich der Aushändigung von behandlungsunterlagen (Fotos, Röntgenbilder u.a.) an Dritte (Labor, Lieferanten), soweit diese zu Erzielung eines optimalen Behandlungsergebnis erforderlich erscheinen. Diese Regelung gilt nicht für die Aushändigung von Behandlungsunterlagen an Versicherungsgesellschaften, dafür ist – wenn nichts anderes vom Patienten übermittelt wird – eine auf den Einzelfall bezogene Schweigepflichtentbindungserklärung erforderlich.

  1. REKLAMATIONEN

Das ALL DENTE Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) legt großen Wert auf die Zufriedenheit seiner Patienten. Im Falle von Reklamationen bezüglich unserer Produkte oder Dienstleistungen bitten wir unsere Patienten, sich umgehend an unser Team zu wenden. Reklamationen werden sorgfältig geprüft und wir sind bestrebt, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Bitte kontaktieren Sie unser Servicepersonal, um Ihre Anliegen zu besprechen und gemeinsam eine angemessene Lösung zu finden.

11.1 Frist und Form:

Reklamationen bezüglich erbrachter Leistungen oder gelieferter Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich beim ALL DENTE Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) geltend zu machen.

11.2 Bearbeitung und:

Das MVZ verpflichtet sich, eingegangene Reklamationen sorgfältig zu prüfen und innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten. Der Kunde erhält eine schriftliche Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung.

11.3 Mängelbeseitigung:

Bei berechtigten Reklamationen wird das MVZ nach eigenem Ermessen angemessene Maßnahmen zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung ergreifen.

11.4 Haftungsausschluß:

Das MVZ haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß,Erkrankungen, Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit  oder äußere Einflüsse oder eine fehlerhafte Behandlung, zurückzuführen sind.

11.5 Weitere Schritte:

Sollte eine Reklamation nicht zu beiderseitiger Zufriedenheit gelöst werden, behält sich das MVZ vor, weitere Schritte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen einzuleiten. Der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer ist dabei Vorrang einzuräumen, vor Anrufung eines Gerichts.

  1. DOKUMENTATIONEN

Das ALL DENTE Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) legt großen Wert auf eine transparente und präzise Dokumentation. Patientenakten, medizinische Berichte und andere relevante Unterlagen werden sorgfältig geführt und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen. Patienten haben das Recht, ihre eigenen Akten einzusehen und können hierfür eine entsprechende Anfrage stellen. Das MVZ verpflichtet sich, alle Dokumentationen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren und vertraulich zu behandeln.

Das Aushändigen der Originalunterlagen ist nicht möglich. Die Praxis ist digitalisiert. angeforderte Kopien oder das Brennen von Röntgenbildern, Fotos, etc. auf Datenträger werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Daten älter als 10 Jahre können nicht ausgehändigt werden. (Ende der Aufbewahrungspflichtgesetze) Für entstehemde Kosten besteht Vorleistungspflicht.

Letzte Überarbeitung, 02.01.2019

Dr. Achim Sieper

Geschäftsführer ALL DENTE MVZ GmbH

Copyright der Bilder auf dieser Homepage

nmedizinisches Zentrum Kamen MVZ GmbH, kom-mar – Kerstin Sieper